BVerfG Beschluss vom 04.03.2021 – 2 BvC 45/19
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2021:cs20210304.2bvc004519
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 1. Dezember 2020 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.