BVerfG Beschluss vom 26.03.2021 – 2 BvC 43/19
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2021:cs20210326.2bvc004319
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in den Schreiben des Berichterstatters vom 31. Januar 2021 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.