BVerfG Einstweilige Anordnung vom 26.03.2021 – 2 BvR 547/21
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2021:rs20210326.2bvr054721
Tenor
Es wird angeordnet, dass das Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz – ERatG) (Bundestagsdrucksache 19/26821) bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Bundespräsidenten nicht ausgefertigt wird
Gründe
1
Die Begründung wird nachgereicht.