BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 14.05.2021 – 1 BvR 2612/19
1. Senat 1. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210514.1bvr261219
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
1
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.