Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Beschluss vom 20.05.2021 – 2 BvC 59/19

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2021:cs20210520.2bvc005919

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 13. März 2021 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 Europawahlgesetz, § 24 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz wird von einer weiteren Begründung abgesehen.