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BVerfG Beschluss vom 08.07.2021 – 2 BvC 30/19
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2021:cs20210708.2bvc003019
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 6. Mai 2021 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.