Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Kammerbeschluss vom 24.03.2022 – 1 BvR 125/22

1. Senat 3. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220324.1bvr012522

Tenor

Die offenbaren Unrichtigkeiten im Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2022 werden dahingehend berichtigt, dass auf Seite 2 in Randnummer 4 Zeile 2 der Name "Christ" durch den Namen "Ott" ersetzt wird, in Randnummer 5 Zeile 1 anstelle "Richterinnen" das Wort "Richterin" eingefügt wird, in Randnummer 5 Zeile 2 "Ott und" gestrichen, "den" durch "die" ersetzt und nach "Richter" "Christ und" eingefügt wird.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.