Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 25.05.2022 – 1 BvR 188/22

1. Senat 1. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220525.1bvr018822

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.