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BVerfG Beschluss vom 29.09.2022 – 2 BvC 3/22

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2022:cs20220929.2bvc000322

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 20. Juli 2022 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.