Gesetze / Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Beschluss vom 01.02.2023 – 2 BvC 63/19

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2023:cs20230201.2bvc006319

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 27. September 2022 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG, § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.