Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Beschluss vom 22.03.2023 – 2 BvR 1176/22

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2023:rs20230322.2bvr117622

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung wird verworfen.

Gründe

1

Dem Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung bleibt aus den in dem Schreiben der stellvertretenden Berichterstatterin vom 3. Februar 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.