BVerfG Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 23.05.2023 – 2 BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2023:rs20230523.2bvr186617
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Bevollmächtigten im Hauptsacheverfahren wird auf jeweils 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) und im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf 15.000 € (in Worten: fünfzehntausend Euro) festgesetzt.
Gründe
1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.