BVerfG Beschluss vom 20.09.2023 – 2 BvC 28/22
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2023:cs20230920.2bvc002822
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Juli 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.