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BVerfG Beschluss vom 30.10.2023 – 2 BvC 5/22

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2023:cs20231030.2bvc000522

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. September 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.