Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Beschluss vom 22.01.2024 – 2 BvC 22/23

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240122.2bvc002223

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des damaligen Berichterstatters vom 31. Oktober 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.