BVerfG Beschluss vom 04.03.2024 – 2 BvC 8/22
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240304.2bvc000822
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 26. Januar 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.