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BVerfG Beschluss vom 13.03.2024 – 2 BvC 10/22

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240313.2bvc001022

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 13. Februar 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.