BVerfG Beschluss vom 26.03.2024 – 2 BvC 11/22
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240326.2bvc001122
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 7. Februar 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.