BVerfG Beschluss vom 08.04.2024 – 2 BvC 15/22
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240408.2bvc001522
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 15. Februar 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.