BVerfG Beschluss vom 16.04.2024 – 2 BvC 18/22
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240416.2bvc001822
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 9. Februar 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.