BVerfG Beschluss vom 14.05.2024 – 2 BvC 4/22
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240514.2bvc000422
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 22. März 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.