Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Beschluss vom 12.07.2024 – 2 BvC 33/23

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240712.2bvc003323

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 13. Mai 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.