BVerfG Beschluss vom 25.07.2024 – 2 BvC 15/23
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240725.2bvc001523
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 8. November 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen der Beschwerdeführenden auf das Berichterstatterschreiben hin gebietet keine andere Bewertung. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.