BVerfG Beschluss vom 30.07.2024 – 2 BvC 42/23
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240730.2bvc004223
Tenor
1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.
2. Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und der Wahlprüfungsbeschwerde bleiben aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 16. Mai 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.