Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Beschluss vom 02.08.2024 – 2 BvC 11/23

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240802.2bvc001123

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt jedenfalls aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Dezember 2023 unter 2., erster Absatz genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen des Beschwerdeführenden auf das Berichterstatterschreiben hin gebietet keine andere Bewertung. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.