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BVerfG Beschluss vom 27.09.2024 – 2 BvL 3/23

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2024:ls20240927.2bvl000323

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe

1

Das vorlegende Gericht hat seinen Antrag, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen. Das Verfahren ist daher einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 21. November 2017 - 2 BvF 1/13 -).