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BVerfG Beschluss vom 12.12.2024 – 2 BvC 42/19

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20241212.2bvc004219

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich erledigt.

Gründe

1

Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 22. Oktober 2024 genannten Gründen erledigt. Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, die von ihm gerügten Verletzungen der Grundsätze der gleichen und unmittelbaren Wahl beträfen auch das zwischenzeitlich geänderte Bundeswahlgesetz, stellen seine Ausführungen die Entscheidung des Senats mit Urteil vom 30. Juli 2024 - 2 BvF 1/23 u.a. - nicht in Frage. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.