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BVerfG Beschluss vom 12.12.2024 – 2 BvC 9/24

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20241212.2bvc000924

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 22. Oktober 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen des Beschwerdeführers auf das Berichterstatterschreiben hin gebietet keine andere Bewertung. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.