Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 17.09.2025 – 1 BvR 1295/22

1. Senat 1. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250917.1bvr129522

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.