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BVerfG Beschluss vom 23.03.2026 – 2 BvC 25/25
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2026:cs20260323.2bvc002525
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 29. Januar 2026 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.