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BVerfG Beschluss vom 15.04.2026 – 2 BvC 14/25
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2026:cs20260415.2bvc001425
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 29. Januar 2026 genannten Gründen der Erfolg versagt. Die Erwiderung des Beschwerdeführers auf das Berichterstatterschreiben führt zu keiner anderen Beurteilung.
2
Die vom Beschwerdeführer angeregte Verbindung seines Verfahrens mit beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren, die die Neuauszählung der Stimmen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 betreffen, ist nicht angezeigt.
3
Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.