BVerwG Beschluss vom 05.05.2010 – 2 B 118/09, 2 B 118/09 (2 C 23/10)
2. Senat
Gründe
1
Die Beschwerde ist begründet. Wie sie zu Recht geltend macht, kommt der Frage grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, ob die Nachholung eines Mitbestimmungsverfahrens bei mitbestimmungspflichtigen Arbeitszeitregelungen rückwirkend eine weitergehende Kürzung der Besoldung teilzeitbeschäftigter Beamter rechtfertigt.