BVerwG Beschluss vom 23.06.2010 – 2 B 102/09, 2 B 102/09 (2 C 28/10)
2. Senat
Gründe
1
Die Beschwerde ist begründet. Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, die Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht im Verwaltungsprozess näher zu klären.