Rechtsprechung / BVerwG

BVerwG Beschluss vom 22.01.2013 – 7 B 7/12, 7 B 7/12 (7 C 1/13)

7. Senat

Gründe

1

Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit geben zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine Person als Erzeuger oder Besitzer von Abfällen für deren Beseitigung in Anspruch genommen werden kann.

2

Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG, für das Revisionsverfahren aus § 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 GKG.