Rechtsprechung / BVerwG

BVerwG Beschluss vom 17.12.2015 – 2 B 76/14, 2 B 76/14 (2 C 30/15)

2. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2015:171215B2B76.14.0

Gründe

1

Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Das Revisionsverfahren erscheint geeignet zur Klärung beizutragen, welche Verpflichtungen Berufungskommissionen, die am Verfahren zur Vergabe des Amtes eines Professors an einer Universität beteiligt sind, hinsichtlich der Kenntnisnahme der von Bewerbern ausgearbeiteten wissenschaftlichen Arbeiten obliegen.