BVerwG Beschluss vom 12.01.2016 – 3 B 24/15, 3 B 24/15 (3 C 2/16)
3. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2016:120116B3B24.15.0
Gründe
1
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Im Revisionsverfahren wird voraussichtlich insbesondere die Frage zu klären sein, ob das Günstigkeitsprinzip des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 VO (EG, Euratom) Nr. 2988/95 auf Verjährungsvorschriften anzuwenden ist, die sich auf Sanktionen beziehen.