BVerwG Beschluss vom 27.07.2016 – 8 BN 2/14, 8 BN 2/14 (8 CN 1/16)
8. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2016:270716B8BN2.14.0
Gründe
1
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu.
2
Das Revisionsverfahren bietet voraussichtlich Gelegenheit, die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer sonntäglichen Ladenöffnung unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutzes näher zu präzisieren.
3
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.