Rechtsprechung / Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss vom 13.01.2025 – 6 B 24.175
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 27. September 2023 – RO 11 K 22.681- ist gegenstandslos geworden.
III. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war notwendig.
IV. Der Streitwert wird festgesetzt auf 7.570,58 Euro.
Nachdem niemand mehr das Wort wünscht, schließt der Vorsitzende die mündliche Verhandlung um 11:15 Uhr.