Rechtsprechung / Bayerisches Oberstes Landesgericht

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 21.02.2024 – Verg 5/23 e

Tenor

1. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragstellerin.

2. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu … € festgesetzt.