Rechtsprechung / Dienstgerichtshof für Richter bei dem OLG Hamm

Dienstgerichtshof für Richter bei dem OLG Hamm Beschluss vom 21.01.2010 – 1 DGH 2/08

ECLI:DE:DGHNRW:2010:0121.1DGH2.08.00

Tenor

Der Beschluss des erkennenden Senats vom 20.10.2009 wird klarstellend im Tenor wie folgt ergänzt:

„Die Revision wird zugelassen.“

1

G r ü n d e :

2

Der Beschluss vom 20.10.2009 war klarstellend zu ergänzen, da die beschlossene Zulassung der Revision im Tenor der Entscheidung aufgrund eines offensichtlichen Versehens nicht ausdrücklich ausgesprochen wurde.