Rechtsprechung / Dienstgerichtshof für Richter bei dem OLG Hamm
Dienstgerichtshof für Richter bei dem OLG Hamm Beschluss vom 21.01.2010 – 1 DGH 2/08
ECLI:DE:DGHNRW:2010:0121.1DGH2.08.00
Tenor
Der Beschluss des erkennenden Senats vom 20.10.2009 wird klarstellend im Tenor wie folgt ergänzt:
„Die Revision wird zugelassen.“
1
G r ü n d e :
2
Der Beschluss vom 20.10.2009 war klarstellend zu ergänzen, da die beschlossene Zulassung der Revision im Tenor der Entscheidung aufgrund eines offensichtlichen Versehens nicht ausdrücklich ausgesprochen wurde.