Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Schlussanträge des Generalanwalts vom 05.05.1998 – C-339/97

Generalanwalt Antonio La Pergola · ECLI:EU:C:1998:200

Schlußanträge des Generalanwalts

Antonio La Pergola

vom 5. Mai 1998

1. Die Kommission ersucht den Gerichtshof mit am 30. September 1997 eingereichter Klage um Feststellung, daß das Großherzogtum Luxemburg dadurch gegen seine Verpflichtungen verstoßen hat, daß es nicht innerhalb der festgesetzten Fristen die erforderlichen Maßnahmen erlassen hat, um der Richtlinie 94/15/EG der Kommission vom 15. April 1994 zur ersten Anpassung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt an den technischen Fortschritt und der Richtlinie 94/51/EG der Kommission vom 7. November 1994 zur ersten Anpassung der Richtlinie 90/219/EWG über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen an den technischen Fortschritt nachzukommen.

2. Der beklagte Mitgliedstaat räumt ein, daß er diese Richtlinien noch nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt hat, trägt jedoch vor, daß die Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung dieser Rechtsakte im Gang seien. Wie die Kommission jedoch zu Recht ausführt, ist für die Frage einer Vertragsverletzung auf den Zeitpunkt abzustellen, der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme festgesetzt wurde. Es ist unstreitig, daß der beklagte Staat die Vorschriften zur Anpassung des nationalen Rechts an die genannten Richtlinien zu diesem Zeitpunkt nicht erlassen hatte; derartige Vorschriften sind auch nicht im Verlauf des vorliegenden Verfahrens erlassen worden. Das Großherzogtum Luxemburg ist den Richtlinien daher nicht innerhalb der festgesetzten Fristen nachgekommen.

3. Ich schlage dem Gerichtshof deshalb vor, der Klage stattzugeben und dem beklagten Staat die Kosten aufzuerlegen.