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Europäischer Gerichtshof Schlussanträge des Generalanwalts vom 25.06.1998 – C-26/98

Generalanwalt Siegbert Alber · ECLI:EU:C:1998:328

Schlußanträge des Generalanwalts

Siegbert Alber

vom 25. Juni 1998

1. Mit der vorliegenden Vertragsverletzungsklage gegen Irland beantragt die Kommission,

festzustellen, daß Irland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 94/26/EG vom 15. Juni 1994 zur Anpassung der Richtlinie 79/196/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosiver Atmosphäre, die mit bestimmten Zündschutzarten versehen sind, an den technischen Fortschritt, verstoßen hat, daß es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht mitgeteilt oder nicht erlassen hat;

Irland die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

2. Die am 15. Juni 1994 erlassene Richtlinie 94/26 zur Anpassung der Richtlinie 79/196 an den neuesten Stand der Technik trat gemäß Artikel 3 der Richtlinie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften am 24. Juni 1994 in Kraft. Gemäß Artikel 2 der Richtlinie obliegt den Mitgliedstaaten die Pflicht, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um der Richtlinie bis zum 31. März 1995 nachzukommen.

3. Dieser Pflicht ist Irland trotz der Aufforderung der Kommission vom 2. August 1995 und der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 30. September 1996 bis zur darin gesetzten Frist von 2 Monaten nicht nachgekommen.

4. Die irische Regierung weist in der Klagebeantwortung darauf hin, daß die erforderliche gesetzgeberische Anpassung beabsichtigt sei und gegebenenfalls bis zur mündlichen Verhandlung in diesem Verfahren abgeschlossen sein werde. Die Parteien des Verfahrens haben dann aber beide auf eine mündliche Verhandlung verzichtet, so daß der Gerichtshof beschlossen hat, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.

5. An der behaupteten Vertragsverletzung besteht kein Zweifel, so daß vorgeschlagen wird, Irland antragsgemäß zu verurteilen.