Rechtsprechung / Gericht der Europäischen Union
Gericht der Europäischen Union Urteil vom 08.03.2023 – T-108/23
ECLI:EU:T:2023:108
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 8. März 2023 –
Société des produits Nestlé/EUIPO – The a2 Milk Company (A 2)
(Rechtssache T‑759/21)(1)
„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union – Bildmarke A 2 – Ältere internationale Registrierung – Bildmarke THE a2 MILK COMPANY THE a2 MILK COMPANY – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001“
1. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 18, 61)
2. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Zurückweisung der Anmeldung bereits bei einem relativen Eintragungshindernis, das nur für einen Teil der Union vorliegt
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 19)
3. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarken A 2 und THE a2 MILK COMPANY THE a2 MILK COMPANY
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 34, 50, 57-60, 66-68, 70, 71)
4. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke – Beurteilung der Unterscheidungskraft eines Markenbestandteils
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 36, 51)
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Société des produits Nestlé SA trägt die Kosten.
1ABl. C 37 vom 24.1.2022.