Rechtsprechung / Kammergericht
Kammergericht Beschluss vom 22.06.2022 – 19 W 75/22
ECLI:DE:KG:2022:0622.19W75.22.00
Verfahrensgang
vorgehend AG Köpenick, 4. März 2022, 61 VI 368/19, Beschluss
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kreuzberg vom 04.03.2022 wird auf seine Kosten nach einem Geschäftswert von 175.000 EUR zurückgewiesen.
Gründe
1
Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
2
Auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung, denen sich der Senat anschließt, wird Bezug genommen. Der Beteiligte zu 1. hat sein Rechtsmittel nicht begründet.
3
Die Kostenentscheidung folgt aus § 84 FamFG.
4
Die Wertfestsetzung hat ihre Grundlage in § 65 GNotKG.