Rechtsprechung / Landessozialgericht Hamburg

Landessozialgericht Hamburg Urteil vom 15.02.2023 – L 2 U 47/20

ECLI:DE:LSGHH:2023:0215.L2U47.20.00

Verfahrensgang

vorgehend SG Hamburg, kein Datum verfügbar, S 36 U 82/15, Urteil

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe

1

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird wegen des von dem allein unterlegenen Kläger erklärten Rechtsmittelverzichtes abgesehen (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes – SGG).