Rechtsprechung / Landessozialgericht Hamburg
Landessozialgericht Hamburg Urteil vom 15.02.2023 – L 2 U 47/20
ECLI:DE:LSGHH:2023:0215.L2U47.20.00
Verfahrensgang
vorgehend SG Hamburg, kein Datum verfügbar, S 36 U 82/15, Urteil
Tenor
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
1
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird wegen des von dem allein unterlegenen Kläger erklärten Rechtsmittelverzichtes abgesehen (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes – SGG).