Rechtsprechung / Landessozialgericht Hamburg
Landessozialgericht Hamburg Urteil vom 31.05.2023 – L 2 AL 34/22
ECLI:DE:LSGHH:2023:0531.L2AL34.22.00
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
1
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 136 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz abgesehen, da die Klägerin erklärt hat, auf Rechtsmittel zu verzichten.