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Landessozialgericht Hamburg Urteil vom 31.05.2023 – L 2 AL 34/22

ECLI:DE:LSGHH:2023:0531.L2AL34.22.00

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe

1

Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 136 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz abgesehen, da die Klägerin erklärt hat, auf Rechtsmittel zu verzichten.