Rechtsprechung / Landessozialgericht Hamburg
Landessozialgericht Hamburg Urteil vom 29.01.2026 – L 1 KR 86/24 KH
ECLI:DE:LSGHH:2026:0129.L1KR86.24KH.00
Verfahrensgang
vorgehend SG Hamburg, kein Datum verfügbar, S 48 KR 58/22
Tenor
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
1
Dieses Urteil ergeht angesichts des Verzichts der rechtsmittelberechtigten Beteiligten auf Rechtsmittel ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes).