Rechtsprechung / Landessozialgericht Hamburg

Landessozialgericht Hamburg Urteil vom 29.01.2026 – L 1 KR 86/24 KH

ECLI:DE:LSGHH:2026:0129.L1KR86.24KH.00

Verfahrensgang

vorgehend SG Hamburg, kein Datum verfügbar, S 48 KR 58/22

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe

1

Dieses Urteil ergeht angesichts des Verzichts der rechtsmittelberechtigten Beteiligten auf Rechtsmittel ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes).