Rechtsprechung / Landessozialgericht Hamburg
Landessozialgericht Hamburg Urteil vom 29.01.2026 – L 1 KR 94/24
ECLI:DE:LSGHH:2026:0129.L1KR94.24.00
Verfahrensgang
vorgehend SG Hamburg, kein Datum verfügbar, S 60 KR 1140/21
Tenor
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin vollen Umfangs
sowohl im Klage- als auch im Berufungsverfahren.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Dieses Urteil ergeht angesichts des Verzichts der rechtsmittelberechtigten Beteiligten auf Rechtsmittel ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes).