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Landessozialgericht Hamburg Urteil vom 29.01.2026 – L 1 KR 94/24

ECLI:DE:LSGHH:2026:0129.L1KR94.24.00

Verfahrensgang

vorgehend SG Hamburg, kein Datum verfügbar, S 60 KR 1140/21

Tenor

1.  Die Berufung wird zurückgewiesen.

2.  Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin vollen Umfangs

sowohl im Klage- als auch im Berufungsverfahren.

3.  Die Revision wird nicht zugelassen.

Dieses Urteil ergeht angesichts des Verzichts der rechtsmittelberechtigten Beteiligten auf Rechtsmittel ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes).