Rechtsprechung / Landgericht Aachen

Landgericht Aachen Beschluss vom 12.04.2005 – 66 KLs 901 Js 10/05-14/05

ECLI:DE:LGAC:2005:0412.66KLS901JS10.05.1.00

Tenor

Die Bestellung von Rechtsanwalt C zum Pflichtverteidiger des Angeschuldigten Bonaccorsi wird zurückgenommen.

Zum neuen Pflichtverteidiger wird Rechtsanwalt T bestellt.

Gründe

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Der Pflichtverteidigerwechsel war geboten, da das Vertrauensverhältnis zu Herrn Rechtsanwalt C erschüttert ist. Der Angeschuldigte macht geltend, Herr Rechtsanwalt C, der ihm am 11.02.2005 beigeordnet wurde, habe ihn im Gegensatz zu Herrn Rechtsanwalt T, der ihn schon mehrfach besucht habe, bislang nicht in der Justizvollzugsanstalt aufgesucht. Diese Angaben stehen im Einklang mit der bei einem zwischen Herr Rechtsanwalt C und dem Kammervorsitzenden am 05.04.2005 wegen der Frage eines Pflichtverteidigerwechsels geführten Telefonat von Herrn Rechtsanwalt C gemachten Äußerung, er werde den Angeschuldigten (auch zur Besprechung der Frage, von wem dieser verteidigt werden wolle) erst nach vollständiger Akteneinsicht aufsuchen, da vorher eine Besprechung nicht sinnvoll sei.

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Bei dieser Sachlage ist es aus der Sicht des in Haft befindlichen Angeschuldigten nachvollziehbar, dass er kein Vertrauen mehr zu Herrn Rechtsanwalt C hat. Es erscheint verständlich, dass der Angeschuldigte erwartete, der ihm beigeordnete Pflichtverteidiger werde ihn innerhalb angemessener Frist – ggf. auch schon vor vollständiger Akteneinsicht – zu einer ersten persönlichen Kontaktaufnahme aufsuchen. Es kommt nicht darauf an, ob das Verhalten von Herrn Rechtsanwalt C aus objektiver Sicht einen Grund darstellte, an seiner Bereitschaft zu zweifeln, den Mandanten sachgerecht zu verteidigen.

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Aachen, den 12.04.2005

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Landgericht, 6. große Strafkammer

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Der Vorsitzende

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Vorsitzender Richter am Landgericht