Rechtsprechung / Landgericht Arnsberg
Landgericht Arnsberg Beschluss vom 28.08.2013 – 4 O 380/12
ECLI:DE:LGAR:2013:0828.4O380.12.00
Tenor
Der Beschluss vom 23.07.2013 wird aufgehoben.
2
Der Beschluss vom 23.07.2013 wird aufgehoben.
3
Aufgehoben durch Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 05.11.2013 (19 W 13/13).
Gründe
5
Die Gewährung von Prozesskostenhilfe erfolgte irrtümlich. Da ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nicht gestellt wurde, ist das Verfahren nicht rechtshängig.