Rechtsprechung / Landgericht Arnsberg

Landgericht Arnsberg Beschluss vom 28.08.2013 – 4 O 380/12

ECLI:DE:LGAR:2013:0828.4O380.12.00

Tenor

Der Beschluss vom 23.07.2013 wird aufgehoben.

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Der Beschluss vom 23.07.2013 wird aufgehoben.

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Aufgehoben durch Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 05.11.2013 (19 W 13/13).

Gründe

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Die Gewährung von Prozesskostenhilfe erfolgte irrtümlich. Da ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nicht gestellt wurde, ist das Verfahren nicht rechtshängig.